Dieser Text beschreibt Reichsstände. Der untere Text beinhaltet die Reichsstände Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Reichsstände Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Reichsstände fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Reichsstände möglichst ausführlich zu halten.
Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Reichsstände Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Reichsstände beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Reichsstände. Fragen zu dem Thema Reichsstände können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.
Reichsstände ArtikelBuch-Tipp: Christo und Jeanne- Claude. Der Reichstag und urbane Projekte Um ausführliche Informationen zu dem Buch " Christo und Jeanne- Claude. Der Reichstag und urbane Projekte" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zu dem entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet. Reichsstände bildeten in dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme in dem Reichstag besaßen.
Man unterschied die über 300 geistliche und weltliche Reichsstände.
Geistliche Reichsstände waren:
Zu den weltlichen Reichsständen gehörten:
Seit 1489 waren die Stände in dem Reichstag des heiligen römischen Reiches in drei Kollegien gegliedert. Man unterschied den Kurfürstenrat, das Städtekollegium und den Reichsfürstenrat. Die Grafen waren dem Reichsfürstenrat zugeordnet.
Die Reichsstände waren dem Kaiser reichssteuerpflichtig und mussten dem Reichsheer Truppenkontingente zur Verfügung stellen. In dem Gegenzug konnten sie in dem Reichstag über die Erklärung von Kriegen mitbestimmen, den Abschluss von Friedensverträgen und die Errichtung von Reichsfürstentümern. Zudem hatten sie Mitbestimmungsrecht bezüglich der Steuergesetzgebung und des Heerwesens.
Die Kurfürsten, Fürsten und Bischöfe führten jeweils jeder für sich eine eigene Stimme, so genannte Virlisstimmen (von lat. Vir, Viris "Mann"). Die Grafen waren in Kollegien (rheinische, schwäbische und fränkische Grafenbank) zusammengeschlossen, die jeweils ca. eine gemeinsame (Kuriatsstimmen ) Stimme hatten.
Siehe auch: Stände
Weiteres zu dem Artikel Reichsstände | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Kaiser, Nation, Personen, Reichstag, Ritterorden | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Reichsstände' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Reichsstände Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Reichsstände' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Reichsstände' und 'Reichsstände' Definition sehr dankbar.
Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Reichsstände' Beschreibung entsprechen.
Liste aller verwandten Artikel: Abschluss, Deutscher, Hochmeister, Kaiser, Mitbestimmungsrecht, Nation, Personen, Reich, Reichstag, Ritterorden, Stimme, Vertreter |
|
|