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Reichsstände

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Reichsstände bildeten in dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme in dem Reichstag besaßen.

Man unterschied die über 300 geistliche und weltliche Reichsstände.

Geistliche Reichsstände waren:

Zu den weltlichen Reichsständen gehörten:

Seit 1489 waren die Stände in dem Reichstag des heiligen römischen Reiches in drei Kollegien gegliedert. Man unterschied den Kurfürstenrat, das Städtekollegium und den Reichsfürstenrat. Die Grafen waren dem Reichsfürstenrat zugeordnet.

Die Reichsstände waren dem Kaiser reichssteuerpflichtig und mussten dem Reichsheer Truppenkontingente zur Verfügung stellen. In dem Gegenzug konnten sie in dem Reichstag über die Erklärung von Kriegen mitbestimmen, den Abschluss von Friedensverträgen und die Errichtung von Reichsfürstentümern. Zudem hatten sie Mitbestimmungsrecht bezüglich der Steuergesetzgebung und des Heerwesens.

Die Kurfürsten, Fürsten und Bischöfe führten jeweils jeder für sich eine eigene Stimme, so genannte Virlisstimmen (von lat. Vir, Viris "Mann"). Die Grafen waren in Kollegien (rheinische, schwäbische und fränkische Grafenbank) zusammengeschlossen, die jeweils ca. eine gemeinsame (Kuriatsstimmen ) Stimme hatten.

Siehe auch: Stände


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